5a UStG sind vorrangig die Ortsvorschriften der §§ 3c bis 3g UStG zu prüfen. Den allgemeinen Fall einer sonstigen Leistung im B2B Bereich finden Sie hier >> 1. 30-Minuten testen ÜBERSICHT: ORT DER SONSTIGEN LEISTUNG bis 31.12.2009 ab 2010 - B2B ab 2010 - B2C Grundregel Unternehmensort Empfängerort Unternehmensort Vermittlungsleistungen Ort, an dem der vermittelte Umsatz erbracht wird 1) Empfängerort Ort, an dem der vermittelte schließen, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung, Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Was bedeutet...? Wird eine solche sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im ... Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter: Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein. Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: das Kriterium, mit dem der Gesetzgeber festlegt, in welchem Land steuerliche Verpflichtungen für eine von einem Unternehmer erbrachte sonstige Leistung (Dienstleistung) zu erbringen sind; Steuerbarkeit in Deutschland tritt nur ein, wenn der Ort der sonstigen Leistung hier belegen ist. Dadurch sollen bestimmte Leistungen von der deutschen Besteuerung ausgenommen werden, um den Leistungsempfängern das Vergütungsverfahren (vgl. www.woertherseetreffen.at Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach den in § 3a UStG aufgeführten Regelungen. (2) 1 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Abb. Art und Umfang der sonstigen Leistung , Tag der Leistungserbringung oder Zeitraum , über den sich die sonstige Leistung erstreckt , Entgelt (§ 4) und den anzuwendenden Steuersatz, in Fällen einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Leistung eine Steuerbefreiung gilt und. Da zum 1.1.2020 die Regelung des § 3f UStG ersatzlos aufgehoben worden ist, bestimmt sich dann der Ort unentgeltlicher Wertabgaben analog den Vorschriften entgeltlicher Leistungen. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschlieÃen. Vorrangig sind jedoch die §§ 3c bis 3g UStG zu prüfen (s.a. Abschn. (2) Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Umsatzsteuerliche Risiken haben dabei sowohl der leistende Unternehmer wie auch der Leistungsempfänger. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. So ist für einen Großteil der grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmer einheitlich in allen EU-Ländern der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) geregelt. Unionsrechtlich ist zum 1.1.2017 in Art. 31a MwStSystRL-DVO eine Präzisierung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück aufgenommen worden, die unmittelbar anwendbares Recht darstellt. Das Umsatzsteuerrecht wird innerhalb der EU immer mehr vereinheitlich. Letztlich kann der Ort der sonstigen Leistung sich noch verlagern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung unter Angabe einer USt-ID-Nummer eines anderen Mitgliedsstaates bezieht. § 3 Lieferung, sonstige Leistung (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). Hans U. Hundt-Eßwein (Juli 2020) Hinweis: Art. Grundregeln: Ab 2010 wird bei der Grundregel danach unterschieden werden, ob der Kunde (Leistungsempfänger), an den eine sonstige Leistung erbracht wird, ein Unternehmer (oder eine juristische Person, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt) ist oder nicht (also v.a. 1 Nr. 3 u. (2) 1 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Nur eine im Inland ausgeführte sonstige Leistung kann zu einem steuerbaren Umsatz führen. : Ort der Lieferung Zunächst gilt nach § 3 Abs. Der Ort der sonstigen Leistung ist in Deutschland, es findet eine Übertragung der Steuerschuld auf den deut-schen Unternehmer statt (§ 13b UStG). Eine Ausnahme vom Tätigkeitsort ergibt sich bei Werkleistungen und Begutachtungen beweglicher Gegenstände, wenn der Auftraggeber mit einer USt-ID-Nummer gegenüber dem Auftragnehmer auftritt, die nicht aus dem Land stammt, in dem die Leistung tatsächlich erbracht ⦠Der Ort der sonstigen Leistung befindet sich danach im Drittlandsgebiet (s.a. Abschn. ⢠Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach der Grundnorm des § 3a Abs. 2 Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. In diesem Fall ist der Ort der sonstigen Leistung nach. [2] Dabei ist zu unterscheiden, nach welcher Rechtsvorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt, da sich abhängig von der jeweiligen Rechtsvorschrift für den ⦠Abhängig von der Rechtsnorm, nach der sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt, ergeben sich für die betroffenen Unternehmer auch unterschiedliche Meldepflichten, die zur Vermeidung von Auffälligkeiten im Veranlagungsverfahren beachtet werden sollten. 1. Ausführliche Definition im Online-Lexikon. BMF 14.6.2010, SIS 10 14 89, Ort der sonstigen Leistung, Vermittlung von Beherbergungsleistungen an Unternehmer: Die RdNrn. Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen: 1. Weiter, Haufe Finance Office Platin kombiniert erstmalig Fachwissen, Präsenz- und Online-Weiterbildung, Arbeitshilfen und News und ebnet Ihnen den Weg in die Zukunft des Finanz- und Rechnungswesens. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. Kommt der Auftraggeber aus einem anderen EU-Land, weist er sich mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) 1 UStAE). Küffner, Zugmaier - Umsatzsteuer Kommentar Online § 3a Ort der sonstigen Leistung. 1 UStG leistender Unternehmer (Ursprungs§ 3a Abs. Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten: Dokumentvorschau. Skripten von Alpmann Schmidt â das komplette Examenswissen, systematisch und klausurtypisch aufbereitet Umsatzsteuerrecht 14. Nachdem zum 1.1.2015 für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen gegenüber Nichtunternehmern das Bestimmungslandprinzip auch in der EU umgesetzt worden war, ist diese Vorschrift zum 1.1.2019 noch um eine Bagatellregelung ergänzt worden. aus. Auflage 2016 Die Umsatzsteuer ist neben der Einkommensteuer die aufkommenstärkste Steuerart. UStG einschlägig sind.[1]. (14) 1Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, ist ein Einzweck-Gutschein. Umsatzsteuer - Ort der sonstigen Leistung für Freiberufler Hallo zusammen, es gab ja zum 1.1.2015 eine wichtige Änderung für die Umsatzsteuerberechnung bei Kunden aus dem Ausland (Stichwort KEA und MOSS). Der Ort der Leistung von begutachtenden Humanmedizinern ist daher nach der Grundregel zu bestimmen. In diesen Fällen wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger seinen Wohnsitz oder Sitz hat. is assigned to the following subject groups in the lexicon: Definition: Was ist "Ort der sonstigen Leistung"? EU-rechtliche Rahmenbedingungen: Die Bestimmungen darüber, in welchem Land der Ort der sonstigen Leistung belegen ist, sind europarechtlich harmonisiert, um die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den EU-Ländern einheitlich zu gestalten. § 3a III - VII UStG). (1) 1 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Präzisierungen erfolgten noch durch die MwStSystRL-DVO.[1]. 2 UStG Leistungsempfänger (Bestimmungsla§ 3a Abs. 5a UStG der Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich nach den Absätzen 6 bis 8 des § 3 UStG bestimmt. Weitere unionsrechtlich vorgegebene Anpassungen erfolgten zum 1.1.2013 (Umsetzung jedoch erst zum 30.6.2013) und zum 1.1.2015. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. § 3a Ort der sonstigen Leistung (1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Kommt der Auftraggeber aus einem Drittland oder hat er keine UID-Nummer, muss er durch andere geeignete Unterlagen nachweisen, dass er Unternehmer ist. 9, 27, 28b der 6. Prüfschema - Ort der sonstigen Leistung - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Ort der sonstigen Leistung â Katalogleistung Normen § 3a Abs. Zusammenfassung Überblick Nur eine im Inland ausgeführte sonstige Leistung kann zu einem steuerbaren Umsatz führen. Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar. Der Ort der sonstigen Leistungen liegt im Regelfall beim leistenden Unternehmen oder im B2B-Bereich beim Leistungsempfänger. Die Rechtsvorschriften zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung sind zum 1.1.2010, zum 1.1.2011 sowie rückwirkend zum 1.7.2011 umfassend geändert worden. Die Texte und Grafiken auf www.die ⦠2 Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. Suchformular ÜBERSICHT: ORT DER SONSTIGEN LEISTUNG A D V I C O N W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G S-U N D S T E U E R B E R A T U N G S G M B H bis 31.12.2009 ab 2010 - B2B ab 2010 - B2C Grundregel Unternehmensort Empfängerort Unternehmensort Vermittlungsleistungen Sie sollten die Gültigkeit der UID-Nr. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. Die Übernahme von ausgedienten Strahlenquellen durch einen inländischen Unternehmer im Ausland kann im Verhältnis zu den in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen als Hauptleistung anzusehen sein, die gemäß § 3 a Abs. 4 [â¦] Für die Ortsbestimmung bestimmter sonstiger Leistungen ist der Wohnort oder Sitz des Empfängers maßgebend (§ 3a Abs. 1 Satz 1 UStG steuerbar sein. 2 UStG ndprinzip) B2B § 3b UStG Beförderungsleistungen (Güter) § 3b UStG Leistungsempfänger (B2B) ⢠Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach der Grundnorm des § 3a Abs. Die Entscheidung, welchem Land eine bestimmte Dienstleistung steuerlich zugeordnet wird, wird nicht nach dem Gesichtspunkt getroffen, wo diese Dienstleistung ausgeführt wurde, sondern mehr nach dem Aspekt, wo die Versteuerung der betreffenden Dienstleistung aus der Sicht des Umsatzsteuersystems am sinnvollsten ist. (2) Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b , 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. (13) Gruß Maik ---> dann wäre der Ort der Leistung in Prag ! Wenn eine sonstige Leistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer im Inland steuerpflichtig ausgeführt wird, kann der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner für die Umsatzsteuer nach § 13b UStG werden. Nur wenn sich der Lieferort im Inland befindet, kann die Lieferung nach § 1 Abs. Im entworfenen Fall erbringt die A-GmbH (Rechtsanwaltsgesellschaft) Beratungsleistungen an Y im Rahmen der Nachfolgeplanung. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage einer Unternehmerbesch⦠Sie wollen mehr? 2 Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Allerdings ergab Mit den Ãnderungen zum 1.1.2015 sind die durch das sog. Jedoch werden im §3a UStG auch weitere Regelungen zum Ort der Leistung vorgeschrieben. 1 UStG landprinzip) B2C § 3a Abs. Die einzelnen Sondertatbestände lassen sich in zwei Gruppen erfassen. Zusammenfassung Begriff Katalogleistungen sind bestimmte sonstige Leistungen, die zu einem von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Ort der sonstigen Leistung führen. Stand. [2] Dabei ist zu unterscheiden, nach welcher Rechtsvorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt, da sich abhängig von der jeweiligen Rechtsvorschrift für den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger unterschiedliche Meldeverpflichtungen sowie auch unterschiedliche Zeitpunkte der Steuerentstehung ergeben. Lexikon online, vollständig kostenlos von A-Z, SpringerProfessional.de - Digitale Fachbibliothek. überprüfen (Stufe 2). 3.⦠Lexikon Online á Ort der sonstigen Leistung: Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: das Kriterium, mit dem der Gesetzgeber festlegt, in welchem Land steuerliche Verpflichtungen für eine von einem Unternehmer erbrachte sonstige Leistung (Dienstleistung) zu erbringen sind; Steuerbarkeit in Deutschland tritt nur ein, wenn der Ort der sonstigen Leistung hier belegen ist. Sonderregeln gelten u.a. 3a.8 Nr. Grundsätzlich gibt es für zahlreiche Arten von Dienstleistungen Spezialregelungen über den Ort der sonstigen Leistungen, zusätzlich noch Grundregeln, die gelten, sofern für eine Dienstleistung keine ausdrückliche Spezialregelung existiert.3. 1 UStG: Der Ort ist dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 1. Sonstige Leistungen bei Grundstücken 2. Reverse-Charge-Verfahren (Leistender im Ausland), Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben, Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente, Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung, Kassenführung, die richtige Erfassung von Gutscheinen, Zuschüsse: Buchung echter und unechter Zuschüsse beim Empfänger, Forderungen: Wie richtig gebucht und bilanziert wird / 4.5 Uneinbringliche Forderungen, Leasing, Finanzierungsleasing von Mobilien, Behandlung beim Leasingnehmer, Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Ãbersicht, Sozialversicherungspflicht des GmbH-Gesellschafters, Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.2.3 Umweltbonus, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze, Ãber 100 neue Seminare und Trainings für Ihren Erfolg, Der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, eine sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätige juristische Person oder eine insgesamt nicht unternehmerische tätige juristische Person, wenn ihr in der EU eine USt-IdNr. erteilt worden ist ("B2B-Umsatz"). Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht: das Kriterium, mit dem der Gesetzgeber festlegt, in welchem Land steuerliche Verpflichtungen für eine von einem Unternehmer erbrachte sonstige Leistung (Dienstleistung) zu erbringen sind; Steuerbarkeit in Deutschland tritt nur ein, wenn der Ort der sonstigen Leistung hier belegen ist.2. Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online. Details finden Sie auf unserer Infoseite zur Umsatzsteuer-Identifikatiosnummer). 3 UStG). UStAE ausführlich zu den Vorschriften Stellung. Grundlagen der Regelungen zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung 2010 ist in Deutschland das Mehrwertsteuerpaket der Europäischen Union umgesetzt worden, um den Ort der sonstigen Leistung nach den gemeinsamen Regelungen der MwStSystRL umzusetzen. § 3a UStG Ort der sonstigen Leistung - Umsatzsteuergesetz und weitere Themen lernen Sie auf http://www.bibukurse.de. (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Geht der leistende Unternehmer von einer sonstigen Leistung im Ausland aus und berechnet seinem Kunden keine deutsche Umsatzsteuer, schuldet er dennoch in Deutschland die Umsatzsteuer, wenn der Ort im Inland ist. : eine Privatperson).a) sonstige Leistungen an andere Unternehmer: Bei sonstigen Leistungen an andere Unternehmer ordnet der (EU-)Gesetzgeber den Ort der sonstigen Leistung dem Land zu, in dem dieser andere Unternehmer als Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a II UStG); das hängt damit zusammen, dass es in einer solchen Konstellation wegen des Vorsteuerabzugs, den der Kunde (meist) bekommen wird, fiskalisch ohnehin egal ist, welches Land die Umsatzsteuer vereinnahmt; die Regelung, dass der Ort der sonstigen Leistung in dem Land ist, in dem der Kunde, der Unternehmer ist, sein Unternehmen betreibt, ermöglicht aber eine einfache technische Abwicklung der Besteuerung.b) für sonstige Leistungen an Privatpersonen liegt der Ort der sonstigen Leistung dagegen dort, wo der leistende Unternehmer (Anbieter) sein Unternehmen betreibt (§ 3a I UStG); dies hat für diesen ebenfalls den Vorteil der Einfachheit, da alle Leistungen an Private nur im eigenen Land versteuert werden müssen.4. Ort der sonstigen Leistung. In der Regel dürfte es sich bei dem Leistungsempfänger eines »Domainverkaufs« um einen Unternehmer handeln. Deshalb muss bei jeder sonstigen Leistung festgestellt werden, nach welcher Vorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt und welches ... mehr. Der Ort der sonstigen Leistung ist in Italien, es Deshalb muss bei jeder sonstigen Leistung festgestellt werden, nach welcher Vorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt und welches die Rechtsfolgen aus der Anwendung dieser Vorschrift sind. Die Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen basiert auf folgenden allgemeinen Grundsätzen: Diese beiden Grundsätze sind aber dann nicht anzuwenden, wenn die Sondervorschriften in § 3b UStG, § 3e UStG, (bis 31.12.2019: § 3f UStG) oder § 3a Abs. 3 ff. Aber nicht nur der leistende Unternehmer muss den Ort der sonstigen Leistung bestimmen, auch ein Leistungsempfänger muss prüfen, wo sich der Ort einer ihm gegenüber ausgeführten sonstigen Leistung befindet, da er der Steuerschuldner für die ihm gegenüber ausgeführte Leistung sein kann. Die Finanzverwaltung nimmt in Abschn. 3a.1 ff. Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de GEPRÜFTES WISSEN Eine sonstige Leistung kann nur dann im Inland steuerbar sein, wenn der Ort dieser sonstigen Leistung nach den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes im Inland liegt. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. 2Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen, sind keine Gutscheine im Sinne des Satzes 1. "Mehrwertsteuerpaket" unionsrechtlich vorgesehenen MaÃnahmen abgeschlossen (zum 1.1.2019 wurde aber noch eine Bagatellregelung zu den Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie den elektronischen Dienstleistungen ergänzt). Bei der Prüfung des Orts der sonstigen Leistung ist unbedingt die systematische Prüfungsreihenfolge zu beachten. Title: Microsoft Word - -Übersicht_ort_der_sonstigen_Leistung -korr _2_.DOC Created Date: 11/4/2009 12:15:51 PM ÜBERSICHT: ORT DER SONSTIGEN LEISTUNG ÖGWT-Klienten- und KollegenInfo, Stand 19.10.2009 by ÖGWT bis 31.12.2009 ab 2010 - B2B ab 2010 - B2C Grundregel Unternehmensort Empfängerort Unternehmensort Vermittlungsleistungen Ort, an dem der vermittelte Umsatz erbracht wird 1) Empfängerort Ort, an dem der vermittelte Umsatz erbracht wird für künstlerische, unterhaltende und ähnliche Leistungen, Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, Vermittlungsleistungen, auf elektronischem Wege erbrachte sonstige Leistungen, sonstige Leistungen in Form der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in bestimmten Beförderungsmitteln während einer Fahrt durch die EU, ferner für einige weitere sonstige Leistungen, wenn am Vorgang auch jemand aus dem Drittlandsgebiet beteiligt ist (vgl.
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