908 Entscheidungen zu § 42 SGB X in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R Hi Forum. Nach § 13 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, „die Bevölkerung“ über Rechte und Pflichten aufzuklären. SGB I geben zielführende Hinweise für Fachleute auf beiden Seiten der Richterbank zu neuralgischen Problemen, Stellschrauben und Gestaltungsmöglichkeiten. Das Werk: Das SGB I, Allgemeiner Teil enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts. In bewährter Systematik, lösungsorientiert, gut verständlich: Der Berliner Kommentar SGB I erfüllt mit seinen umfassenden Erläuterungen zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch alle Ansprüche der Praxis. Rechtsprechung zu § 42 SGB X. Herstellungsanspruch (§ 14 Rn. Aus der Formulierung „die Bevölkerung“ ergibt sich, dass sich diese Vorschrift nicht an eine einzelne Person, sondern vielmehr an die Allgemeinheit richtet (§ 13 Rdn. Vorschüsse (1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Es umreißt die Ziele des Sozialgesetzbuches und beschreibt soziale Rechte, wie z.B. Handelt es sich bei § 42 Abs. SGB I – Allgemeiner Teil Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche … Zweiter Titel Grundsätze des Leistungsrechts (§ 38 - § 59) Kommentar zum Sozialrecht VO (EG) 883/2004, SGB I bis SGB XII, SGG, BEEG, Kindergeldrecht (EStG), UnterhaltsvorschussG Bearbeitet von Herausgegeben von Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, und Prof. Dr. Raimund Waltermann, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der dejure.org Übersicht SGB XII Abs./Nr./Satz hervorheben § 41 Leistungsberechtigte § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt § 42 Bedarfe § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung § 42b Mehrbedarfe § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen 28-39, 42-61) oder etwa die von Kampe zur Systematik der §§ 66, 67 . 1 SGB I konsequent um eine Kannbestimmung oder wird nach Antragsstellung eine Mussbestimmung daraus? 13). 2. Soweit Leistungsberechtigte einen Vorschuss nach § 42 SGB I, eine vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I, Leistungen aufgrund einer vorläufigen Entscheidung nach §41a SGB II, Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die diesem nach den §§ 102 ff SGB X zu erstatten sind, erhalten haben, erfolgt in Höhe dieser Leistungen keine Verzinsung. 1. Dieser Kommentar ist nach Form und Inhalt die Bildungs- und Arbeitsförderung (Entfaltungshilfen), die Sozialversicherung, Schutz und Förderung der Familie, Abwendung und Ausgleich besonderer Belastungen des Lebens sowie der Bereitstellung der … Erste Wahl zum ersten Buch. Gibt es ein Gesetz, da § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (1) 1Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1.das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2.eine 42 SGB I . Klappentext zu „SGB I, Kommentar “ Zum Werk Das SGB - Allgemeine Teil- (SGB I) enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts, insbesondere: - der Ausbildungsförderung, - der Arbeitsförderung, - der gesetzlichen Krankenversicherung, - der gesetzlichen Rentenversicherung, - der gesetzlichen Unfallversicherung, - der Kinder- und Jugendhilfe, - der Rehabilitation und Teilhabe … Erläuterungen zu § 42 SGB VIII Ist eine auf dem staatlichen Wächteramt beruhende Intervention, die zu den Möglichkeiten einer sozialpädagogischen Krisenintervention durch das Jugendamt gehört und eine besondere sozialpädagogische Hilfe in Krisen‐ und Gefahrensituationen darstellt
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